Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GOsanierung GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der GOsanierung GmbH (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) über Bau- und Dienstleistungs-, Beratung, oder Vermittlungsaufträge abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind für diesen nicht verbindlich.
2. Vertragsschluss
2.1 Ein Vertragsschluss über die angebotenen Leistungen kommt erst dann zustande, wenn der Auftraggeber das unterzeichnete Angebot an den Auftragnehmer übermittelt hat und ihm im Anschluss eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugegangen ist.
2.2 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dies gilt auch, wenn er dem Auftraggeber Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen –auch in elektronischer Form – überlassen hat.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag, der Leistungsbeschreibung und etwaigen Angebotsunterlagen. Sollte kein gesonderter Vertrag vorliegen, ergeben sich die zu erbringenden Leistungen ausschließlich aus dem beauftragen Angebot.
3.2 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
4. Preise und Zahlung
4.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich freibleibend, netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
4.2 Der Versand von Rechnungen sowie eventueller Zahlungserinnerungen und Mahnungen, erfolgt per E-Mail. Sofern der Auftraggeber dieser Übermittlungsform nicht zustimmt, muss er dies, unverzüglich nach Zugang der Auftragsbestätigung, dem Auftragnehmer gegenüber schriftlich erklären.
4.3 Der Auftragnehmer ist zur Stellung von Abschlagszahlungen berechtigt. Diese ergeben sich aus dem vereinbarten Zahlungsplan (Teil des beauftragten Angebots) oder gemäß Baufortschritt.
4.4 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlich anerkannter Höhe zu verlangen.
4.6 Der Auftragnehmer ist im Falle von Zahlungsverzögerungen des Auftraggebers berechtigt, die Arbeiten bis zur Begleichung offener Rechnungen einzustellen.
5. Ausführung der Leistungen
5.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bauleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen sowie den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte und Erfüllungsgehilfen zu beauftragen.
6. Fristen und Termine
6.1 Soweit ein Fertigstellungstermin nicht ausdrücklich verbindlich und schriftlich vereinbart wurde, sind Auskünfte zu Fertigstellungsterminen unverbindliche Angaben.
6.2 Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Ausführungsfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers voraus.
6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Bauzeitverlängerung aufgrund von Nachträgen, unvorhergesehenen Umständen oder Verzögerungen, die nicht von ihm zu vertreten sind, geltend zu machen.
7. Abnahme
7.1 Die Abnahme der Bauleistungen erfolgt durch den Auftraggeber nach Fertigstellung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bauleistungen innerhalb einer angemessenen Frist, nach Bekanntgabe der Fertigstellung, abzunehmen.
7.2 Mit der Abnahme gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht.
7.3 Mängel werden im Rahmen der Abnahme dokumentiert und sind innerhalb einer angemessenen Frist durch den Auftragnehmer zu beseitigen.
7.4 Der Auftragnehmer hat das Recht, zu einzelnen Mängeln schriftlich Stellung zu beziehen und diese zurückzuweisen.
8. Mitwirkung des Auftraggebers
8.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Fortschritt der Arbeiten zu fördern und mit dem Auftragnehmer zusammenzuwirken. Dies umfasst insbesondere Aufklärungs-, Hinweis- und Warnpflichten sowie Sorgfalts- und Obhutspflichten für auf dem Grundstück des Auftraggebers befindliche Geräte und Material des Auftragnehmers.
8.2 Der Auftraggeber hat sämtliche Maße und Mengen vor Ort zu prüfen. Berechnungen, Bemaßungen, Grundrisse, Zeichnungen und Kalkulationen, welche durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden, sind unverbindlich.
8.3 Der Auftraggeber hat auf schriftliche Mitteilungen des Auftragnehmers innerhalb einer angemessenen Frist zu reagieren. Dies gilt insbesondere für ergänzende Angebote und Fragen zu der gewünschten Ausführung, um eine Bauzeitverlängerung zu vermeiden.
8.4 Vom Auftragnehmer gelieferte Materialien müssen eine geeignete, DIN-Normen konforme Qualität aufweisen und über eine Zulassung für den vorgesehenen Einsatz verfügen. Es steht dem Auftragnehmer zu, die Verwendung von nichtgeeigneten Materialien zu verweigern.
9. Gewährleistung und Haftung
9.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme der Bauleistungen.
9.2 Die Gewährleistung beläuft sich ausschließlich auf die ausgeführten Leistungen des Auftragnehmers. Materialien, Ausstattung und Baustoffe welche durch den Auftraggeber geliefert wurden, ist nicht Bestandteil der Gewährleistung des Auftragnehmers.
9.3 Die Gewährleistung kann durch den Auftragnehmer für Einzelleistungen ausgeschlossen werden, sofern der Auftraggeber auf die Ausführung bestimmter Leistungen, entgegen den fachlichen Einwänden und Bedenken des Auftragnehmers, besteht.
9.4 Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht eine gesetzliche Haftung auch bei einfacher Fahrlässigkeit besteht.
10. Kündigung
10.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
10.2 Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, dem Auftragnehmer alle bis zur Kündigung entstandenen Kosten und erbrachten Leistungen zu bezahlen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Vertragssprache ist deutsch.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, in dem der Auftragnehmer seinen Sitz hat.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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